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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 26.04.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Architekturbüro Kaveller, Inhaber Hakan Kaveller M.A., Daniel-Lampa-Str. 11, 56637 Plaidt (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Beratung und Bearbeitung von Nutzungsänderungen, Bauanträgen und damit verbundenen Architektenleistungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt Architektenleistungen rund um die Nutzungsänderung, insbesondere:

(2) Der konkrete Leistungsumfang wird im Angebot bzw. im Einzelvertrag festgelegt. Leistungen, die über die HOAI hinausgehen oder zusätzliche Fachplanungen erfordern, bedürfen einer gesonderten Beauftragung.

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung des Auftraggebers und Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und kostenlos alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen bereit, insbesondere:

(2) Verzögerungen, die auf fehlender oder unvollständiger Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der HOAI in der jeweils gültigen Fassung bzw. nach dem im Angebot genannten Festpreis. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind 50 % des vereinbarten Preises bei Auftragsannahme und 50 % nach Einreichung des Bauantrags fällig.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(4) Behördengebühren, Vermessungskosten und sonstige Nebenkosten trägt der Auftraggeber unmittelbar bzw. werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 6 Genehmigungsergebnis

(1) Der Auftragnehmer schuldet die ordnungsgemäße Erstellung und Einreichung der Bauantragsunterlagen. Die Genehmigung selbst liegt im Ermessen der zuständigen Behörde und kann vom Auftragnehmer nicht garantiert werden.

(2) Eine durch das Bauamt geforderte Anpassung der Unterlagen, die auf Vorgaben oder Wünsche des Auftraggebers zurückgeht, wird gesondert vergütet.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält an den erstellten Plänen und Unterlagen ein einfaches Nutzungsrecht für das konkrete Bauvorhaben.

(2) Die Rechteübertragung erfolgt aufschiebend bedingt durch vollständige Zahlung des vereinbarten Honorars.

(3) Eine Weiternutzung für andere Bauvorhaben oder eine Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 8 Haftung

(1) Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der AXA Versicherung AG (Geltungsbereich Deutschland / EU).

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Vorgaben des Auftraggebers oder durch behördliche Entscheidungen entstehen.

§ 9 Kündigung

(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit fristlos kündigen.

(2) Kündigt der Auftraggeber, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 648 BGB.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen aus der Zusammenarbeit geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen nach § 312g i. V. m. § 355 BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss. Eine Widerrufsbelehrung wird mit dem Angebot übermittelt. Beginnt der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung, kann der Auftragnehmer im Falle eines Widerrufs eine angemessene Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen verlangen.

§ 12 Schlussbestimmungen