Ferienwohnung, Dachausbau, Wohnungsteilung oder Gewerbe — wir bringen Ihre Nutzungsänderung durch das Bauamt. Schnell, rechtssicher, aus einer Hand.
Diese Hürden kennen wir — und räumen sie für Sie aus dem Weg.
Viele denken, ohne Umbau sei keine Genehmigung nötig. Falsch: Auch rein nutzungsseitige Änderungen sind genehmigungspflichtig — und ohne Genehmigung drohen Bußgelder.
Bebauungsplan, Baugebiet, § 34 BauGB — das Planungsrecht entscheidet, ob Ihr Vorhaben möglich ist. Viele scheitern hier, ohne es vorher zu wissen.
Nachforderungen vom Bauamt sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Jede fehlende Unterlage schiebt die Frist um Wochen nach hinten.
Bauamt, Gewerbeaufsicht, Gesundheitsamt, Feuerwehr — und jede Behörde hat eigene Anforderungen, Fristen und Ansprechpartner.
Bei intensiverer Nutzung steigen Stellplatzpflichten sprunghaft. Dazu kommen Nachweise, die das Bauamt erwartet — und die Kosten in die Höhe treiben.
In Mehrfamilienhäusern reicht die eigene Zustimmung nicht. Die Eigentümergemeinschaft muss zustimmen — und das scheitert regelmäßig.
Egal ob Ferienwohnung, Dachausbau oder Gewerbefläche — wir kennen die Anforderungen und bringen Ihr Vorhaben zur Genehmigung.
Airbnb, Booking.com, Monteurswohnung — die Umwidmung zur Ferienwohnung ist genehmigungspflichtig. Wir klären Zweckentfremdungssatzung und Baurecht.
Aus einem Zweifamilienhaus ein Dreifamilienhaus machen oder den Dachboden ausbauen — der Klassiker. Sobald neue Wohneinheiten entstehen, brauchen Sie uns.
Restaurant, Café, Bar, Shisha-Lounge, Imbiss — die häufigste gewerbliche Nutzungsänderung. Abluftanlage, Stellplätze, Lüftung — wir wissen was das Bauamt will.
Nagelstudio, Kosmetik, Massage, Friseur — gilt als Dienstleistungsgewerbe und ist trotzdem genehmigungspflichtig. Hygienevorschriften inklusive.
Fitnessstudio, Yoga, Tanzschule, CrossFit — besondere Anforderungen an Statik, Rettungswege und Stellplätze.
Arztpraxis, Physiotherapie, Zahnarzt — Barrierefreiheit, Hygieneauflagen und parallele Genehmigungsverfahren.
Gewerbe zu Wohnen, Lager zu Lofts, mehr Wohneinheiten schaffen — wir machen Ihr Investment genehmigungsfähig.
Büroleerstand sinnvoll nutzen — KfW-Förderung möglich. Wir navigieren durch Planungsrecht und Baugebiet.
Von der ersten Einschätzung bis zur Genehmigung — wir übernehmen den kompletten Prozess.
B-Plan-Analyse, Gebietscheck, Voranfrage beim Bauamt. Wir klären vorab, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist.
Grundrisse, Betriebsbeschreibung, alle Nachweise — ein vollständiges Paket, das keine Fragen offen lässt.
Berechnung, Ablösezahlung, Befreiungsanträge. Wir finden die wirtschaftlichste Lösung für Ihre Stellplatzpflicht.
Bauamt, Gewerbeaufsicht, Gesundheitsamt, Feuerwehr — ein Ansprechpartner für alle Behörden.
Nachforderungen beantworten, Fristen einhalten, Bescheid sichern. Wir bleiben dran, bis Sie Ihre Genehmigung haben.
Von der ersten Idee bis zum Genehmigungsbescheid.
Ihr Vorhaben, Ihre Immobilie, erste Einschätzung — kostenlos und unverbindlich.
B-Plan, Baugebiet — wir prüfen, ob und wie Ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist.
Alle Unterlagen, ein Paket, eingereicht beim Bauamt. Vollständig — ohne Nachforderungen.
Nachforderungen managen, Bescheid erhalten — und Sie können loslegen.
Ansichten, Grundrisse und Schnitte — so sehen die Unterlagen aus, die wir beim Bauamt einreichen.
Individuelles Angebot nach kostenlosem Erstgespräch.
„Jede Nutzungsänderung ist einzigartig. Aber der Weg zur Genehmigung muss es nicht sein."
Als Architekt mit über 15 Jahren Erfahrung habe ich hunderte Nutzungsänderungen durch das Bauamt gebracht — vom Dachausbau über die Ferienwohnung bis zur kompletten Gewerbeumnutzung.
Als bauvorlageberechtigter Architekt erstelle ich nicht nur die Unterlagen, sondern weiß auch, worauf Bauämter achten — und wo die typischen Fallstricke liegen.
„Wir sind absolut begeistert vom Architekturbüro Kaveller! Der Service war extrem schnell, die Umsetzung perfekt und die Planung top durchdacht. Für den Erwerb einer Immobilie brauchten wir sämtliche Unterlagen für Bankfinanzierung, Gutachter und weitere Schritte. Trotz Bauplänen aus dem Jahr 1960 hat das Team es geschafft, daraus phänomenale, detailreiche und moderne Pläne zu erstellen."Steven Lischka — Google-Bewertung
„Herr Kaveller war so freundlich, uns kostenlos ohne jeglichen Verpflichtungen bei der Grundrissplanung zu unterstützen. Seine Ideen und sein Feedback waren für uns äußerst wertvoll, und wir sind Ihm dafür sehr dankbar."Ewald Müller — Google-Bewertung
„Herr Kaveller hat sich mit großer Sorgfalt und Genauigkeit um meine Anliegen gekümmert und meine Wünsche mit höchstem Maß an Kreativität umgesetzt. Ich empfehle ihn uneingeschränkt weiter und freue mich auf künftige Zusammenarbeit!"Niclas Rieger — Google-Bewertung
„Ich kann Herr Kaveller mit seinem Architekturbüro von Herzen weiterempfehlen. Die Zusammenarbeit macht viel Spaß und ist sehr herzlich. Immer wieder gern."Formoly Architekten — Google-Bewertung
„Wir haben bei mehreren Projekten mit Herrn Kaveller zusammengearbeitet. Herr Kaveller ist ein hochkompetenter und unkomplizierter Architekt. Daher können wir die Firma nur weiter empfehlen."Teamfloor Bau GmbH — Google-Bewertung
„Herr Kaveller ist aus unserer Sicht ein sehr moderner Architekt, er ist sehr professionell und sehr freundlich. Uns waren bei der Planung unseres Bauvorhabens die modellierten 3D-Ansichten sehr wichtig — dies hat er zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt. Wir würden Herrn Kaveller als Architekt jedem weiterempfehlen."Johanna Süßdorf — Google-Bewertung
Ja, in den allermeisten Fällen. Selbst wenn kein Umbau stattfindet, ist eine rein nutzungsseitige Änderung genehmigungspflichtig (§ 29 BauGB). Wer ohne Genehmigung die Nutzung ändert, riskiert Bußgelder und eine Nutzungsuntersagung durch das Bauamt.
Mit vollständigen, professionell aufbereiteten Unterlagen rechnen wir mit 4–8 Wochen bis zur Genehmigung. Ohne professionelle Vorbereitung ziehen sich Verfahren durch Nachforderungen oft auf 6–18 Monate.
Die Kosten hängen vom Umfang Ihres Vorhabens ab. Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie eine individuelle Einschätzung — ohne Verpflichtung.
Grundrisse, Betriebsbeschreibung, alle Nachweise. Aber keine Sorge: Wir erstellen alle Unterlagen für Sie — Sie brauchen lediglich Ihre Idee und Zugang zur Immobilie.
Durch unsere Vorab-Machbarkeitsprüfung kommt eine Ablehnung praktisch nicht vor — wir reichen nur Anträge ein, die genehmigungsfähig sind. Sollte es dennoch Einwände geben, verhandeln wir mit dem Bauamt.
Nein, auf keinen Fall. Ein Umbau ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zum Rückbau auf Ihre Kosten führen. Erst die Genehmigung, dann der Umbau.
Eine Nutzungsänderung betrifft die Art der Nutzung (z.B. Wohnung → Ferienwohnung), ein Umbau die bauliche Substanz. Oft geht beides Hand in Hand — aber eine Nutzungsänderung ist auch ohne bauliche Veränderungen genehmigungspflichtig.
Unverbindlich · Antwort in 48h · Architektenkammer RLP · 5.0 ★ Google